Schätzwert: 130,000.00 €
Vadium: 13,000.00 €
Geringstes Gebot: 65,000.00 €
Beschreibung:
Die Liegenschaft EZ 516 GB 63338 Lobming besteht aus dem Grundstück 457/3 und befindet sich in der Stadtgemeinde Voitsberg. Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Am Lobmingbach 21“ situiert und liegt vom Hauptplatz Voitsberg etwa 3,8km entfernt. Die Wohnlage kann als mittelmäßig bezeichnet werden, die Verkehrslage kann als mittelmäßig bis durchschnittlich beschrieben werden.Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über L317 „Stallhofnerstraße“ - öffentliches Gut und anschließend über die „Lobmingbachbrücke“ über den asphaltierten Privatweg, Grundstück 460/8. Diesbezüglich ist die Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Am eigenen Grundstück ist östlich eine mit Schotter befestigte Fläche im Bereich der Straße vorhanden.Das Grundstück 457/3 weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 607m² auf, hat eine annähernd trapezförmige Form und ist leicht von Osten nach Westen geneigt. Die durchschnittliche Länge des Grundstückes beträgt rund 33m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 18m.Auf der Liegenschaft wurde ein Einfamilienwohnhaus errichtet. Das in Massivbauweise erbaute Einfamilienwohnhaus ist teilweise unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss. Des Weiteren sind nördlich des Wohnhauses ein Wirtschaftsgebäude sowie diverse Gartenhütten am Grundstück situiert. Das Bewertungsgrundstück ist von bebauten Liegenschaften umgeben.Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar.AufschließungDie Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Des Weiteren gibt es einen Wasserbezug an der EZ 6 laut Eintragung im Grundbuch.HochwasserrisikozoneFür das Grundstück 457/3 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft keine Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem bzw. 100-jährlichem Hochwasser vor.BodenkontaminierungEtwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung.Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.Im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 457/3 nicht verzeichnet.FlächenwidmungGemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Voitsberg ist das Bewertungsgrundstück 457/3 als Reines Wohngebiet (WR) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4 ausgewiesen.ObjektbestandBeschreibung Einfamilienwohnhaus „Am Lobmingbach 21“Für das bewertungsgegenständliche Einfamilienwohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde, der damaligen Gemeinde Lobming, im Jahr 1958 die Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1964 ausgestellt.Das in Ziegelmassivbauweise errichtete sowie mit einem Satteldach in Eternitschablonen- eindeckung ausgestattete Einfamilienwohnhaus ist teilweise unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss.Im Kellergeschoss sind zwei Kellerräume untergebracht. Das Kellergeschoss ist nur über eine überdachte Außenstiege westseitig zugänglich.Der Hauseingang im Erdgeschoss ist auf der Straßenseite erreichbar. Das Erdgeschoss beinhaltet zwei Vorräume, ein WC, eine Küche, ein Bad, einen Abstellraum und zwei Zimmer.Im Dachgeschoss sind ein Vorraum und zwei Zimmer situiert.Die Beheizung des Einfamilienwohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Tischherds mit festen Brennstoffen über Heizkörper.Die Zubehörfläche ist teilweise eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil ausGrünflächen sowie den befestigten Flächen. Darüber hinaus sind ein Wirtschaftsgebäude und diverse Gartenhütten aus Holz nördlich am Grundstück situiert. Das Wirtschaftsgebäude ist in Massiv-, bzw. Holzbauweise ausgeführt und mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattet. Das Wirtschaftsgebäude sowie die Gartenhütten werden in der pauschalen Außenanlagenbewertung mitberücksichtigt.An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen:Ungefähr im Jahr 2006 wurden der Tischherd als Zentralheizung sowie die Heizkörper eingebaut und der Kamin saniert. Das Bad wurde neu installiert und es wurden die Fliesen erneuert. Die Fußböden wurden mit Laminat oder Fliesen neu belegt und Malerarbeiten an den Innenwänden durchgeführt. Die Wasserleitungen und diverse Steckdosen wurden ausgetauscht. Die straßenseitige Außenwand wurde mittels Injektionen abgedichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Erhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen.Der von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobene Einreichplan aus dem Jahr 1958 wurde im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten diverse Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden. In Abänderung zum Einreichplan wurden unter anderem im Kellergeschoss die Außenstiege anders errichtet und ein Kellerraum auf der Südseite dazu gebaut. Im Erdgeschoss wurde südseitig ein Zubau mit einem Zimmer, einem Bad und einem Abstellraum errichtet. Auf der Straßenseite wurde ein Zubau mit einem Vorraum und einem WC hergestellt. Der südseitige Zubau im Dachgeschoss enthält ein Zimmer. Anstatt des Dachbodenraumes sind ein Vorraum und ein Zimmer vorhanden. Die Baujahre der beiden Zubauten und des Ausbaues im Dachgeschosses zu Wohnzwecken sind nicht bekannt.Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für das Wirtschaftsgebäude und die verschiedenen Gartenhütten liegen ebenso keine Bewilligungen beim Bauamt vor.Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand EinfamilienwohnhausBaujahr: 1958 - 1964Baujahr fiktiv: 1980Gesamtnutzungsdauer: 70 JahreRestnutzungsdauer: 25 JahreInstandhaltung/Sanierung: reparatur- und instandsetzungsbedürftig2006: Einbau Tischherd als Zentralheizung I Heizkörper, Sanierung KaminInstallation Bad und FliesenFußbodenbelag Laminat, Fliesen neuMalerarbeiten an den InnenwändenAustausch Wasserleitungen, SteckdosenAbdichtung straßenseitige Außenwand mit InjektionenNettonutzflächen: ca. 29,03m² (KG)(Laut Einreichplan aus dem Jahr 1958 ca. 52,45m² (EG)bzw. Naturmaß) ca. 43,54m² (DG)Gesamtwohnnutzfläche: ca. 95,99m² (EG + DG)Heizung: Zentralheizung mit Tischherd in der Küche I HeizkörperBaubewilligung Einfamilienwohnhaus.: GZ: - vom 26.04.1958Benützungsbewilligung Efh.: GZ: 3/64 vom 25.03.1964Zustandsnote für die Bewertung: Note 3,0 (von 1,0 – 5,0)AusstattungSämtliche Räume des Einfamilienwohnhauses sind verputzt und gestrichen. An den Decken sind zum Teil Holzverkleidungen angebracht. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Der Vorraum im Erdgeschoss und die Wohnräume verfügen über Laminatböden. Die Sanitärräume, die Küche sowie der Vorraum im Dachgeschoss sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Holz und sind fallweise mit manuell bedienbaren Rollos ausgestattet. Laut Angaben sind ca. 5cm Vollwärmeschutz an den Fassaden vorhanden. An der südseitigen Fassade ist eine SAT-Schüssel montiert. Beheizt wird das Einfamilienwohnhaus durch eine Zentralheizung mittels Tischherd mit festen Brennstoffen über Heizkörper.Die Sanitärausstattung im Erdgeschoss beinhaltet ein Bad mit einer Badewanne und einem Waschtisch. Darüber hinaus gibt es ein separates WC. Der Waschmaschinenanschluss ist im Kellergeschoss situiert.Die Ausstattung des Wohnhauses kann als einfach und nicht mehr zeitgemäß bezeichnet werden.Das Wohnhaus steht seit ca. 5 Jahren leer.Bau- und InstandhaltungszustandDer Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich des gesamten Einfamilienwohnhauses als reparatur- und instandsetzungsbedürftig beschrieben werden.Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten - Anmerkungen:Im Kellergeschoss konnte augenscheinlich Feuchtigkeit und Schimmelbildung an den Wänden festgestellt werden. Die Raumhöhen im Kellergeschoss sowie im Dachgeschoss sind sehr niedrig. Sämtliche Wand- und Bodenbeläge sind überarbeitungsbedürftig. Die Sockelleisten fehlen mehrheitlich. Die Türstöcke und die Türblätter sind zu erneuern oder fehlen. Die Badewanne ist beschädigt. Der Kühlschrank ist aufgrund der Schimmelbildung nicht funktionsfähig. Die Fenster sind renovierungsbedürftig. Die Elektroinstallationen - insbesondere die Sicherungen - sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Das Dach ist sanierungsbedürftig. Im Bereich des WC-Zubaus mit einer Pultdachkonstruktion aus Welleterniteindeckung ist das Dach undicht und Schimmelbildung an der Decke sichtbar. Ebenso weist die Holzkonstruktion im Bad Verformungen auf. Im Vorraum des Dachgeschosses gibt es keinen Heizkörper. Generell sind keine zeitgemäßen Dämmungen vorhanden. Es liegen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung für die diversen baulichen Änderungen vor.Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag.Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Gebäudes und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann.Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wurde für das Einfamilienwohnhaus die Note 3,0 für die Bewertung festgesetzt.EnergieausweisEs liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde der Sachverständigen keiner übermittelt.Sonstige FeststellungenGemäß Mitteilung seitens der Stadtgemeinde Voitsberg sind keine offenen Abgabenrückstände vorhanden.Die gegenständliche Liegenschaft ist im Grundsteuerkataster eingetragen und wurde somit nicht vermessen. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Bezüglich des tatsächlichen Verlaufes der Grundstücksgrenzen empfiehlt die Sachverständige einen Geometer mit der Vermessung der Liegenschaft zu beauftragen. Als Grundlage für die Bewertung wird die im Grundbuchauszug ausgewiesene Gesamtfläche der EZ 516 KG 63338 Lobming, herangezogen.Die zeichnende Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Die Pläne stimmen mit der Natur nicht überein, da diverse Zu- und Umbauten durchgeführt wurden. Nach Auskunft der Gemeinde erfolgte keine Feststellung des rechtmäßigen Bestandes.
Gericht:
Aktenzeichen: 633 7 E 32/24m
Versteigerungstermin:
am 14.05.2025 um 07:00 Uhr
Versteigerungsort: Saal 55, 2. Stock
Kategorie(n): Häuser
PLZ/Ort: 8570 Voitsberg
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