Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein gering unterkellertes Einfamilienwohnhaus in Massivbauweise. Die Errichtung erfolgte im Anschluss an die baubehördliche Bewilligung v. 8.8.1949, die baubehördl. Benützungsbewilligung des ursprüngl. Bauteils wurde im August 1952 erteilt. Die geänderte Ausführung im …
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