Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: Das geringste Gebot wird auf Antrag der betreibenden Partei gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO mit EUR 188.250,00 festgelegt. Die Liegenschaft ist mit einem nicht unterkellerten Einfamilienhaus bebaut, an dessen Ostseite zwei Abstellplätze für je …
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