Die Liegenschaft weist keine bücherlichen Lasten auf, außerbücherliche Lasten sind nicht aktenkundig. Ausdrücklich wird jedoch auf die Erhebungen der Sachverständigen beim Gemeindeamt hingewiesen, wonach die derzeit faktisch der Wohnung W 1 zugewiesene Terrasse und Gartenfläche laut Baubescheid als Kinderspielplatz …
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